Entstehung des Berliner Komitees
Gründung
Im Jahre 1948 wurde in den drei westlichen Besatzungszonen jeweils eine UNESCO-Verbindungsstelle eingerichtet (Stuttgart, Mainz und Düsseldorf). Sie wurden zu einem UNESCO-Büro in Wiesbaden zusammengelegt. Am 12. Mai 1950 konstituierte sich der „Deutsche Ausschuss für UNESCO-Arbeit“ unter dem Vorsitz von Prof. Walter Hallstein. Am 11. Juli 1951 wurde die Bundesrepublik Deutschland als 46. Mitgliedstaat in die UNESCO aufgenommen. Im November 1951 benannte sich der „Deutsche Ausschuss für UNESCO-Arbeit“ um in „Deutsche UNESCO-Kommission“.
Parallel hierzu war die Einrichtung eines UNESCO-Zweigbüros in Berlin („Berliner Ausschuss“) vorgesehen. Dies führte am 13. Oktober 1950 zur Konstituierung des „Berliner Komitees für UNESCO-Arbeit e.V.“. Großen Anteil an seiner Gründung und an der Führung des Komitees in den 15 folgenden Jahren hatten Prof. Helmuth Stark (TU Berlin) und Annedore Leber, die Witwe des von den Nationalsozialisten ermordeten Reichstagsabgeordneten und Widerstandskämpfers Julius Leber.
Am 26. November 1951 beschloss das Berliner Komitee für UNESCO-Arbeit e.V. seine Satzung. Es bekennt sich darin zur Verfassung der UNESCO und will in ihrem Sinne wirken, insbesondere, durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern auf den Gebieten der Erziehung, Wissenschaft und Kultur zur Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit beizutragen, um die allgemeine Achtung vor Recht und Gerechtigkeit, vor den Menschenrechten und grundlegenden Freiheiten zu entwickeln, die den Völkern der Erde ohne Ansehen von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion nach der Charta der Vereinten Nationen zustehen.
Die Aufgabe des Berliner Komitees besteht darin, in Berlin für dieses Ziel zu wirken und Bestrebungen zu diesem Zweck anzuregen, zu fördern und zu unterstützen.
Mit dem Antrag auf Eintragung in das Vereinsregister im Dezember 1951 war die Gründungsphase des Komitees abgeschlossen.
Das Komitee war damit der erste UNESCO-Club in der Bundesrepublik Deutschland. Heute bildet es mit sieben weiteren UNESCO-Clubs das Forum der UNESCO-Clubs in Deutschland. Dieses ist wiederum Mitglied in der „World Federation of UNESCO Clubs and Associations“ (WFUCA).
Beginn der UNESCO-Arbeit
Entsprechend der Präambel der Verfassung der UNESCO („Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden“) und dem Auftrag seiner Satzung folgend konzentrierten sich die Aktivitäten des Berliner Komitees von Anfang an auf die Bereiche Menschenrechtserziehung, Bildung und Kultur.
Schon bald bemühte sich das Komitee, UNESCO-Kindertagesstätten in Mariendorf und Dahlem einzurichten, um Kinder im Vorschulalter spielerisch an das Zusammenleben mit Kindern aus anderen Nationen zu gewöhnen. Annedore Leber hat sich unermüdlich dafür eingesetzt. Letztlich musste das Komitee das Projekt aber aufgeben, weil die Finanzierung aus Lotto-Mitteln zurückgenommen wurde. Dennoch: das Thema ist bis heute unverändert aktuell.
Im Jahre 1952 rief die UNESCO das weltweite Projektschulprogramm ins Leben, das die Grundsätze von Gerechtigkeit, Freiheit, Menschenrechten und Frieden wirksam voranzubringen soll.
Schon früh unterstützte das Komitee drei Berliner Oberschulen, die sich zur Mitarbeit in diesem Programm verpflichtet hatten. Schülern und Lehrern wurde die Teilnahme an Seminaren zu Problembereichen von internationaler Tragweite ermöglicht. Hieraus wurden die internationalen UNESCO-Schülerseminare entwickelt, die seit 1970 jährlich in Berlin für Schülerinnen und Schüler von deutschen und ausländischen UNESCO-Projektschulen durchgeführt werden.
Mit seiner Öffentlichkeitsarbeit bemühte sich das Komitee, zentrale Anliegen der UNESCO zu verdeutlichen. In Berliner Schulen wurde für die Zeitschrift „UNESCO Kurier“ geworben.
Zwei Wanderausstellungen thematisierten die Menschenrechte. Die erste, bereits 1953 initiierte Ausstellung „Die Menschenrechte“ wurde auch in Bonn und München gezeigt. Die zweite Ausstellung „Menschenrechte – Der Beitrag Berlins“ wurde anlässlich des „Internationalen Jahres der Menschenrechte“ 1968 mit Unterstützung des Senders Freies Berlin im Berliner Haus des Rundfunks und später in Bonn präsentiert. Danach stand diese Ausstellung den Berliner UNESCO-Projektschulen zur Verfügung.
Im Jahre 1966 war das Berliner Komitee an der Ausstellung „Exilliteratur“ beteiligt, die ebenfalls im Haus des Rundfunks präsentiert wurde.
Arbeitsschwerpunkte
Ende der 1960er Jahre hatten sich in den Aktivitäten des Berliner Komitees weitere Schwerpunkte herausgebildet:
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Vorträge, Filmveranstaltungen und Diskussionen und zu aktuellen Themen aus dem Bereich der Vereinten Nationen;
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Besuche von Welterbestätten in Berlin und dessen Umgebung;
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Studienfahrten zu Einrichtungen der Vereinten Nationen und zu Stätten des UNESCO-Kultur- und Naturerbes der Menschheit.
Kooperationen
Das Berliner Komitee konnte in diesem Umfang nur wirken, weil es auf verlässliche Partner bauen konnte:
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die Deutsche UNESCO-Kommission,
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den Landesverband Berlin der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen,
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die Politische Stiftungen,
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die Europäische Akademie Berlin,
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den Senat von Berlin und
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die Förderer des Komitees.
Die 80seitige Broschüre "70 Jahre UNESCO-Arbeit in Berlin - 1950 bis 2020" informiert über alle Tätigkeitsbereiche des Berliner Komitees für UNESCO-Arbeit seit seiner Entstehung. Nähere Information hier: UNESCO-Arbeit in Berlin.